Wahlen zum
Europäischen
Parlament

1 Mio. ungehörte Stimmen in Österreich

Die Europawahl findet in Österreich heuer am 9. Juni 2024 statt und dabei werden die 20 österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Für den Einzug ins Parlament müssen die wahlwerbenden Parteien mindestens 4% der Stimmen auf sich vereinen.

Hierzulande lebt fast 1 Million(1) Menschen aus den übrigen 26 Staaten der Europäischen Union. Wahlberechtigt sind darunter alle Erwachsenen (ab 16 Jahren), die hier einen Hauptwohnsitz haben.

Leider funktioniert die Eintragung der EU-Bürger:innen in das Wählerverzeichnis für die Europawahl nicht automatisch wie bei den Gemeindewahlen. EU-Bürger:innen müssen die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eigenständig bis 26. März 2024 beantragen

Weil dieser Vorgang den wenigsten Menschen bekannt ist, liegt der Anteil der ordentlich eingetragenen EU-Bürger:innen bei mageren 5%. Schätzungsweise sind daher bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament in Österreich 550.000 Menschen nicht zur Wahl aufgerufen gewesen(2). Genau diese Wähler:innen sind dabei besonders stark von der Politik der Europäischen Union betroffen und dennoch bestimmen sie am wenigsten, wer sie im Parlament vertritt. 

Wie du Dich rasch und unkompliziert zur Europawahl registrieren kannst, erfährst Du hier.

Schritt für Schritt zur Registrierung

Bist Du wahlberechtigt in Österreich?

Du bist wahlberechtigt, wenn Du...

Wie registrierst Du Dich als EU-Bürger:in zur Wahl?

Die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erfolgt durch die österreichische Gemeinde, in der Du Deinen Hauptwohnsitz gemeldet hast. 

Die Frist für die Eintragung ist der 26. März 2024.

Die zuständige bearbeitende Stelle ist das Büro für Wahlen in deiner Wohnsitzgemeinde. In Wien ist das zum Beispiel die Magistratsabteilung MA 62 "Wählerevidenz - Wahlen und direkte Demokratie"

Welche Unterlagen brauchst Du?

Du musst folgende Dokumente vorbereiten:

Anm.: Einige Gemeinden stellen besondere Anforderungen an die Antragstellenden. In den meisten Fällen genügen allerdings das Antragsformular, das Anlageblatt und ein Identitätsnachweis.

Wie kannst Du Deinen Antrag einreichen?

Wenn Du alle unbedingt erforderlichen Unterlagen beisammen hast, schickst Du sie an die zuständige Stelle deiner Gemeinde oder legst sie im Original bei einem Amtsbesuch vor.

Die Antragstellung bei der Gemeinde kannst Du schriftlich (per E-Mail, postalisch) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Für die neun bevölkerungsreichsten Gemeinden Österreichs sind hier die Adressen der zuständigen Büros aufgelistet.

Wien

MA62 Wählerevidenz - Wahlen und Demokratie

Lerchenfelder Straße 4

1080 Wien

wahl@ma62.wien.gv.at

Mehr Infos findest Du hier.

Graz

Organisationsteam Wahlen

Schmiedgasse 26

8010 Graz

wahlen@stadt.graz.at

Tel: +43 316 872-5151

Mehr Infos findest Du hier.

Linz

Bürger*innen-Angelegenheiten

Pass-, Melde- und Wahlservice

Neues Rathaus

Hauptstraße 1 - 5

4041 Linz

wahl@mag.linz.at

Tel: +43 732 7070 0 

Salzburg (Stadt)

Wahlangelegenheiten

Saint-Julien-Straße 20

5024 Salzburg

wahlamt@stadt-salzburg.at

Tel: +43 662 8072 3530

Innsbruck

Referat Melde- und Einwohnerwesen - Unterstützungserklärungen Volksbegehren & Wahlen

Maria-Theresien-Straße 18 (1. Etg.)

6020 Innsbruck

post.meldewesen@innsbruck.gv.at

Tel: +43 512 5360 8009

Klagenfurt/Wörthersee

Wahlamt

Kumpfgasse 20

9010 Klagenfurt am Wörthersee

wahlamt@klagenfurt.at

Tel: +43 463 537-4444

Villach

Wahlamt

Rathausplatz 1

9500 Villach

wahlen@villach.at

Tel: +43 4242 205 3911 

Wels

Melde-, Pass- und Wählerservice

Stadtplatz 1

4600 Wels

melde@wels.gv.at

Tel: +43 7242 235 0

St. Pölten

Einwohner- und Wahlamt

Rathausplatz 1

3100 St. Pölten

wahlamt@st-poelten.gv.at

Tel: +43 2742 333-3032

(Leitung: Martin Koutny)

Über den nachstehenden Link kannst Du die Adresse Deiner Gemeinde abrufen. Auf der Homepage Deiner Wohnsitzgemeinde findest Du dann die Anschrift und E-Mail-Adresse des dort zuständigen Büros.

Es entfallen bei der Abwicklung Deines Antrags keinerlei Kosten.

Was erwartet Dich nun?

Du hast den Antrag vollständig eingereicht? 

Herzlichen Glückwunsch! 

Du bist ab sofort bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich wahlberechtigt. Die Antragstellung ist nur einmalig und gilt, solange Du deinen Hauptwohnsitz nicht ins Ausland verlegst.

Jetzt kannst du abwarten, bis die behördliche Benachrichtigung über die Europawahl bei dir eintrifft. Am 9. Juni 2024 kannst du dann gemeinsam mit Millionen von EU-Bürger:innen in ganz Europa die neuen Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen.

Deine Stimme zählt!

Du hast noch Fragen?

Wenn Du noch Informationen benötigst, kannst du dich gerne bei uns melden:

Tobias Hansen

tobias.hansen@volteuropa.org

Ina Dimitrieva

ina.dimitrieva@volteuropa.org

Weitere Informationen zu den Wahlen sind auf der Homepage der Bundesregierung Österreichs und des Bundesministeriums für Inneres (BMI) zu finden.

Allgemeine Informationen zur Europawahl sind auf der Webseite des Europäischen Parlaments zu finden: https://elections.europa.eu/.

(1) Zum 01.01.2024 verzeichnet Statistik Austria 901.918 Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten.
(2) Im Jahr 2019, führt Statistik Austria an, waren etwa 720.000 EU-Bürger:innen in Österreich gemeldet. Davon sind schätzungsweise 82.5% im wahlfähigen Alter gewesen. Bei der Wahl Ende Mai des Jahres waren laut Angaben des BMI nicht ganz 39.000 Wahlberechtigte aus den EU-Mitgliedstaaten in der Europa-Wählerevidenz verzeichnet.