Wahlen zum
Europäischen
Parlament
1 Mio. ungehörte Stimmen in Österreich
Die Europawahl findet in Österreich heuer am 9. Juni 2024 statt und dabei werden die 20 österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Für den Einzug ins Parlament müssen die wahlwerbenden Parteien mindestens 4% der Stimmen auf sich vereinen.
Hierzulande lebt fast 1 Million(1) Menschen aus den übrigen 26 Staaten der Europäischen Union. Wahlberechtigt sind darunter alle Erwachsenen (ab 16 Jahren), die hier einen Hauptwohnsitz haben.
Leider funktioniert die Eintragung der EU-Bürger:innen in das Wählerverzeichnis für die Europawahl nicht automatisch wie bei den Gemeindewahlen. EU-Bürger:innen müssen die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eigenständig bis 26. März 2024 beantragen.
Weil dieser Vorgang den wenigsten Menschen bekannt ist, liegt der Anteil der ordentlich eingetragenen EU-Bürger:innen bei mageren 5%. Schätzungsweise sind daher bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament in Österreich 550.000 Menschen nicht zur Wahl aufgerufen gewesen(2). Genau diese Wähler:innen sind dabei besonders stark von der Politik der Europäischen Union betroffen und dennoch bestimmen sie am wenigsten, wer sie im Parlament vertritt.
Wie du Dich rasch und unkompliziert zur Europawahl registrieren kannst, erfährst Du hier.
Schritt für Schritt zur Registrierung
Bist Du wahlberechtigt in Österreich?
Du bist wahlberechtigt, wenn Du...
die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hast
in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet bist
am Wahltag, 9. Juni 2024, mindestens 16 Jahre alt bist
nicht vom Wahlrecht in deinem Heimatland ausgeschlossen wurdest
in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen bist
Wie registrierst Du Dich als EU-Bürger:in zur Wahl?
Die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erfolgt durch die österreichische Gemeinde, in der Du Deinen Hauptwohnsitz gemeldet hast.
Die Frist für die Eintragung ist der 26. März 2024.
Die zuständige bearbeitende Stelle ist das Büro für Wahlen in deiner Wohnsitzgemeinde. In Wien ist das zum Beispiel die Magistratsabteilung MA 62 "Wählerevidenz - Wahlen und direkte Demokratie".
Welche Unterlagen brauchst Du?
Du musst folgende Dokumente vorbereiten:
das ausgefüllte Antragsformular mit Anlageblatt (s. Link unten)
einen Nachweis der Identität bzw. Staatsbürgerschaft, das heißt einen amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis, Reisepass, o. Ä.
ggf. eine Bestätigung Deiner Wohnortmeldung
ggf. einen Nachweis, in welchem Wählerverzeichnis des Herkunftsstaates Du zuletzt eingetragen warst
Anm.: Einige Gemeinden stellen besondere Anforderungen an die Antragstellenden. In den meisten Fällen genügen allerdings das Antragsformular, das Anlageblatt und ein Identitätsnachweis.
Wie kannst Du Deinen Antrag einreichen?
Wenn Du alle unbedingt erforderlichen Unterlagen beisammen hast, schickst Du sie an die zuständige Stelle deiner Gemeinde oder legst sie im Original bei einem Amtsbesuch vor.
Die Antragstellung bei der Gemeinde kannst Du schriftlich (per E-Mail, postalisch) oder persönlich erledigen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Für die neun bevölkerungsreichsten Gemeinden Österreichs sind hier die Adressen der zuständigen Büros aufgelistet.
Wien
MA62 Wählerevidenz - Wahlen und Demokratie
Lerchenfelder Straße 4
1080 Wien
Mehr Infos findest Du hier.
Graz
Linz
Bürger*innen-Angelegenheiten
Pass-, Melde- und Wahlservice
Neues Rathaus
Hauptstraße 1 - 5
4041 Linz
Tel: +43 732 7070 0
Salzburg (Stadt)
Wahlangelegenheiten
Saint-Julien-Straße 20
5024 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3530
Innsbruck
Referat Melde- und Einwohnerwesen - Unterstützungserklärungen Volksbegehren & Wahlen
Maria-Theresien-Straße 18 (1. Etg.)
6020 Innsbruck
post.meldewesen@innsbruck.gv.at
Tel: +43 512 5360 8009
Klagenfurt/Wörthersee
Villach
Wels
St. Pölten
Einwohner- und Wahlamt
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel: +43 2742 333-3032
(Leitung: Martin Koutny)
Über den nachstehenden Link kannst Du die Adresse Deiner Gemeinde abrufen. Auf der Homepage Deiner Wohnsitzgemeinde findest Du dann die Anschrift und E-Mail-Adresse des dort zuständigen Büros.
Es entfallen bei der Abwicklung Deines Antrags keinerlei Kosten.
Was erwartet Dich nun?
Du hast den Antrag vollständig eingereicht?
Herzlichen Glückwunsch!
Du bist ab sofort bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in Österreich wahlberechtigt. Die Antragstellung ist nur einmalig und gilt, solange Du deinen Hauptwohnsitz nicht ins Ausland verlegst.
Jetzt kannst du abwarten, bis die behördliche Benachrichtigung über die Europawahl bei dir eintrifft. Am 9. Juni 2024 kannst du dann gemeinsam mit Millionen von EU-Bürger:innen in ganz Europa die neuen Abgeordneten des Europäischen Parlaments wählen.
Deine Stimme zählt!
Du hast noch Fragen?
Wenn Du noch Informationen benötigst, kannst du dich gerne bei uns melden:
Tobias Hansen
Ina Dimitrieva
Weitere Informationen zu den Wahlen sind auf der Homepage der Bundesregierung Österreichs und des Bundesministeriums für Inneres (BMI) zu finden.
Allgemeine Informationen zur Europawahl sind auf der Webseite des Europäischen Parlaments zu finden: https://elections.europa.eu/.
(1) Zum 01.01.2024 verzeichnet Statistik Austria 901.918 Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten.
(2) Im Jahr 2019, führt Statistik Austria an, waren etwa 720.000 EU-Bürger:innen in Österreich gemeldet. Davon sind schätzungsweise 82.5% im wahlfähigen Alter gewesen. Bei der Wahl Ende Mai des Jahres waren laut Angaben des BMI nicht ganz 39.000 Wahlberechtigte aus den EU-Mitgliedstaaten in der Europa-Wählerevidenz verzeichnet.